Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie / Einzelheilgymnastik mit der Angabe des Therapieumfanges (Anzahl der Einheiten sowie Dauer der Einheit).
Um eine Teilrückvergütung der Therapiekosten zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der Verordnung durch Ihre Krankenkassa.
Die Therapie wird per Überweisung verrechnet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung.
Die Sammelrechnungen reichen Sie zusammen mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teilbetrag rückerstattet.
Private Zusatzversicherungen mit Therapiekostenersatz übernehmen meist den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung.
Denken sie bitte daran folgendes zur Therapie mitzubringen: